210 10 Freiwillige und geregelte Arbeit ohne Zwang Zwangsarbeit wird keinesfalls toleriert oder angewendet Grundlage für die Mitarbeit in unserem Unternehmen sind auf freiwilliger Basis geschlossene schriftliche Arbeitsverträge Niemand wird unter Androhung von Strafen oder Sanktionen zur Arbeit gezwungen Mitarbeiter werden nicht aufgefordert ihre Ausweisdokumente oder ein anderes Pfand beim Unter nehmen zu hinterlegen Arbeitsverträge werden vom Unternehmen archiviert und sind jederzeit einsehbar Sie enthalten mindestens Tätigkeitsbe zeichnung Arbeitsumfang und Arbeitszeiten sowie die Höhe der Bezahlung 11 Keine Kinderarbeit und besonderer Schutz von Minderjährigen Wir halten uns an die nationalen gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestalter und zum besonderen Schutz von jugendli chen Arbeitnehmern Mitarbeiter unter 18 Jahren dürfen weder im Rahmen von Nachtschichten eingesetzt werden noch Aufgaben überneh men die ihre Gesundheit Sicherheit Entwicklung oder Integ rität beeinträchtigen können Ausbeuterische Kinderarbeit wird keinesfalls toleriert oder an gewendet 12 Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen Alle Mitarbeiter haben das Recht und die Freiheit sich zur Wahrung ihrer Interessen und für Kollektivverhandlungen zu versammeln und zu organisieren sowie Gewerkschaften ihrer Wahl beizutreten und werden dabei keinesfalls vom Unter nehmen behindert oder sanktioniert Mit gewählten Mitarbeitervertretern wird eine konstruktive und respektvolle Zusammenarbeit praktiziert Sie werden re spektiert und weder an ihrer Aufgabe gehindert noch aufgrund dieser benachteiligt oder diskriminiert 13 Gleichbehandlung und Chancengleichheit Unser Umgang miteinander gründet auf Respekt und Toleranz ungeachtet von Hautfarbe ethnischer Herkunft Geschlecht Religion oder Weltanschauung Behinderungen Alter Schwan gerschaft Familienverhältnissen oder sexueller Identität Unser Umgang miteinander ist frei von verbaler körperlicher psychischer und sexueller Belästigung oder Gewalt Diskriminierung oder Ungleichbehandlung aufgrund der oben auf gezählten Punkte sowie jegliches Mobbing werden nicht geduldet Die Entlohnung der Mitarbeiter erfolgt unter Berücksichtigung der Qualifikation gemäß dem Prinzip gleicher Lohn für glei che Arbeit 14 Gesundheit und Sicherheit Wir verpflichten uns zur Einhaltung der nationalen gesetzli chen Arbeitssicherheitsstandards und treffen darüber hinaus gehende Vorkehrungen um das Risiko von arbeitsbedingten körperlichen und psychischen Belastungen sowie Unfällen al ler Art zu minimieren Wir fördern im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten die Gesundheit unserer Mitarbeiter 15 Löhne Gehälter und Leistungen für Mitarbeiter Unsere Löhne und Gehälter gehen über geltende Mindestlöh ne hinaus und liegen mindestens auf dem Niveau regional üb licher Branchenlöhne und gehälter Ergänzend erbringen wir weitere Sozialleistungen über die ge setzlichen Mindestanforderungen hinaus 16 Arbeitszeiten Unsere Arbeitszeitvorgaben erfüllen die nationalen gesetzli chen Anforderungen und entsprechen den Konventionen der ILO Sie sind in Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen schriftlich geregelt Für ausreichende zusammenhängende Freizeit zur Erholung tragen wir Sorge Überstunden erfolgen freiwillig nicht regelmäßig werden durch Zeit oder monetären Ausgleich kompensiert und sind in ihrem Umfang durch das Unternehmen begrenzt Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit inklusive Überstun den darf dementsprechend 48 Stunden nicht überschreiten Die Anzahl der Tage bezahlten Jahresurlaubs geht über die ge setzlichen Anforderungen hinaus 17 Mitarbeiterentwicklung Aus und Weiterbildung Die Entwicklung und Weiterbildung unserer Mitarbeiter ist uns wichtig Wir verpflichten uns auszubilden und un sere Mitarbeiter ggf beim Erlangen höherer Qualifikatio nen zu unterstützen Wir fördern die persönliche Weiter Entwicklung unserer Mitarbeiter durch regelmäßige Feed back Gespräche und Weiterbildung Wir führen gesetzliche und hauseigene Pflichtschulungen durch um die benötig ten Qualifikationen zu gewährleisten und Fachwissen ak tuell zu halten 9 Addendum
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